Allgemeine Geschäftsbedingungen von Raymund Gülden (Vermieter)
für Ferienwohnung Strandläufer, Zempin Ostseepark WE 30, Oberförsterweg 12, 17459 Zempin, bestehend aus 2 Schlafzimmern, 1 Wohnzimmer mit Pantry-Einbauküche, 2 Badezimmern, 1 Sauna, zwei Flure mit Treppenhaus und zwei Balkonen sowie Fahrradschuppen.
- Buchung und Buchungsbestätigung
Mit der telefonischen- oder Onlinebuchung stellt der Mieter verbindlich einen Antrag auf Abschluss eines Mietvertrages an den Vermieter, wodurch sich der Mieter an das Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage vom Vermieter bindet. Der Mieter erhält eine schriftliche Reservierungsbestätigung per E-Mail oder Post. Damit gilt der Antrag beidseitig als angenommen. Die Reservierungsbestätigung wird mit der Anzahlung durch den Mieter zum verbindlichen Mietvertrag. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten.
- Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen erfolgen gemäß reiseüblichen Bedingungen in Vorkasse. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises ist spätestens 14 Kalendertage nach Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung in Höhe von 80% hat bis
7 Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen.
Bei kurzfristigen Buchungen mit Anreise innerhalb von 49 Tagen sind 100% des Reisepreises sofort durch Überweisung zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters. Eine Zahlung des Mietpreises vor Ort ist nicht möglich. Endreinigung, Kurtaxe und im Bedarfsfall Bettwäsche sind nicht Bestandteil des Mietpreises und sind nur vor Ort in bar an die Verwaltung (unabhängiger Dienstleister) zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch des Mieters und keine Leistungsverpflichtung des Vermieters.
- Vertragspartner
Vertragspartner im Sinne des Leistungsumfanges It. Angebot (Ausstattung und sonstiges) sind grundsätzlich Vermieter und Mieter mit Ausnahme der Kurtaxe, Verfügungstellung von Bettwäsche und Reinigungsgebühren durch den Drittanbieter vor Ort.
4. Rücktritt
4.1 Rücktritt durch Mieter
Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzu-treten, maßgeblich für den Rücktritt ist der Zugang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form beim Vermieter. Tritt der Mieter von der Buchung zurück, so sind folgende Bearbeitungsgebühren und Aufwendungen als Ersatz durch den Mieter an den Vermieter zu leisten:
- bei Rücktritt bis 49 Kalendertage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
- bei Rücktritt von weniger als 49 Kalendertagen vor Mietbeginn oder Nichterscheinen 100% des Mietpreises
Bei kurzfristigen Buchungen ab 24 Tage vor Reisebeginn (Datum der Buchungsbestätigung gilt) wird die Buchung für beide Seiten rechtsverbindlich, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden nach Buchung unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich, per Fax oder E-Mail, widersprochen bzw. gekündigt wird. Der fällige Reisepreis ist sofort als Gesamtbetrag zu überweisen.
4.2 Rücktritt durch Vermieter
Wenn der Mieter entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seiner Rest-zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so ist der Vermieter berechtigt, ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zuzusenden und nach deren Fristablauf weiter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 4.1.
Wenn der Mieter oder eine der ihn begleitenden Personen die Ferienwohnung trotz Abmahnung durch den Eigentümer und Vermieter nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich im groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages durch den Vermieter gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Mieter.
- Besondere Bedingungen und Hinweise
- Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt mit allem Zubehör wie im Vertrag angegeben. Das Objekt darf nicht mit mehr als der im Vertrag angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zu verlangen. Ausnahmen können nur in Einzelfällen mit dem Vermieter vereinbart werden.
- Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag ist Einlass in das Mietobjekt ab 15.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr, am Abreisetag hat die Übergabe des Objekts bis 10 Uhr zu erfolgen.
- Bei einer Anreise nach 18.00 Uhr ist unbedingt der Beauftragte des Vermieters vor Ort telefonisch zu verständigen!
- Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich des zugänglichen Mobiliars und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Er verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
- Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
- Ob ein Haustier erlaubt ist oder nicht erlaubt ist, bedarf der Einzelabsprache mit dem Vermieter. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Hunde sind kostenpflichtig. Hunde sind in den Ferienanlagen anzuleinen, Kampfhunde und andere gefährliche Hunde sind nicht zugelassen.
- Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
- Der Mieter hat sich mit dem Inhalt der Hausordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten.
- Die Hausordnung liegt in der Wohnung aus und kann jederzeit beim Hausmeister eingesehen werden.
- Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
- Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen
- Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
- Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung vor Ort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
- Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Spülmaschine ist vollständig zu leeren.
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Mietleistungen kann der Mieter innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber dem Vermieter geltend machen, wobei ausschließlich die Schriftform zu wählen ist. Voraussetzung ist, dass die Mietleistungen oder die vom Mieter angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Mieter den Mangel gegenüber dem Vermieter unverzüglich angezeigt hat und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.
- Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
- Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Mieter selbst verantworten, dafür haften der Vermieter und die ImmVePro GmbH nicht. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Mieter vor Inanspruchnahme immer überprüfen.
- Kosten, die durch Krankheit während des Ferienwohnungsaufenthaltes entstehen, hat der Mieter selbst zu tragen.
- Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann die ImmVePro GmbH bzw. der Wohnungseigentümer/Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
- Eine Änderung der Ausstattung der Ferienwohnung bleibt dem Wohnungseigentümer/Vermieter vorbehalten.
- Die Benutzung/Nutzung der Ferienunterkunft, des Grundstückes und aller Einrichtungen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für persönliche Wertgegenstände des Mieters haftet der Vermieter nicht.
- Für Unfälle jeglicher Art wird durch die ImmVePro GmbH bzw. dem Wohnungseigentümer/Vermieter keine Haftung übernommen.
- Die Haftung der ImmVePro GmbH bzw. des Wohnungseigentümers/ Vermieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die Haftung der ImmVePro GmbH bzw. des Wohnungseigentümers/ Vermieters bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Die ImmVePro GmbH bzw. der Wohnungseigentümer/Vermieter haften nur innerhalb Ihrer Obliegenheits- und Sorgfaltspflicht.
- Die ImmVePro GmbH bzw. der Wohnungseigentümer/Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
- Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
- Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
- Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.